Wann die Uelzener in der Unfallversicherung eine anerkannte Leistung auszahlt, klärt sich beim Thema Fälligkeit: Sobald der Versicherer den Anspruch anerkennt oder sich mit dem Versicherungsnehmer über Grund und Höhe geeinigt hat, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen.
Der Versicherer leistet innerhalb von zwei Wochen, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Versicherer erkennt den Anspruch an.
- Der Versicherer und der Versicherungsnehmer haben sich über Grund und Höhe geeinigt.
Was bedeutet das konkret?
Steht fest, dass ein Anspruch besteht, muss die Auszahlung zügig erfolgen. Entweder erkennt der Versicherer den Anspruch selbst an, oder beide Seiten einigen sich über den Grund und die Höhe der Leistung. In beiden Fällen zahlt der Versicherer dann innerhalb von zwei Wochen.
Häufige Fragen
Wie schnell wird eine anerkannte Leistung ausgezahlt?
Innerhalb von zwei Wochen, sobald der Versicherer den Anspruch anerkannt hat oder sich beide Seiten über Grund und Höhe geeinigt haben.
Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Zahlung?
Sie beginnt, sobald der Versicherer den Anspruch anerkennt oder eine Einigung über Grund und Höhe der Leistung erzielt wurde.
Was passiert, wenn Grund und Höhe geeinigt sind?
Dann leistet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025