Wer als Privatperson für Schäden durch Abwässer haftet, findet in der Privathaftpflicht der Uelzener Versicherungsschutz: Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Abwasserschäden, wobei bei Sachschäden ausschließlich Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal oder durch häusliche Abwässer eingeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch:
- Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder
- häusliche Abwässer
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht. Handelt es sich um einen Sachschaden, greift der Schutz nur in bestimmten Fällen: Es muss sich um Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder um häusliche Abwässer handeln.
Häufige Fragen
Sind Abwasserschäden über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Welche Sachschäden durch Abwässer sind mitversichert?
Bei Sachschäden gilt der Schutz ausschließlich für Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder durch häusliche Abwässer.
Gilt der Abwasser-Schutz bei Sachschäden für alle Abwasserarten?
Nein, bei Sachschäden ist der Schutz auf Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder auf häusliche Abwässer beschränkt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025