Wer mit einem ferngelenkten Modellauto oder Modellboot einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Uelzener abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die beim Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser entstehen. Wird der Versicherungsnehmer dafür gesetzlich haftbar gemacht, greift der Schutz aus der Privathaftpflicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ferngesteuerte Modellautos abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land-Modellfahrzeugen.
Gilt der Schutz auch für Modellboote?
Ja, auch der Gebrauch von ferngelenkten Wasser-Modellfahrzeugen ist mitversichert.
Wessen Haftpflicht ist bei Modellfahrzeug-Schäden versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen der verursachten Schäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025