Die Uelzener Privathaftpflicht deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche ab, wenn dem Versicherungsnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze unterläuft oder beim Austausch elektronischer Daten Schäden bei Dritten entstehen – etwa durch Computer-Viren, Datenveränderung oder gestörten Datenzugang. Versichert sind auch reine Vermögens- und immaterielle Schäden; wer seine Daten nach dem Stand der Technik sichern muss und welche Tätigkeiten, bewussten Pflichtverletzungen und Auslandsfälle ausgeschlossen bleiben, wird genau festgelegt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu zählen auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden.
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehören:
- das Erheben, das Erfassen, die Organisation und das Ordnen
- die Speicherung
- die Anpassung oder Veränderung
- das Auslesen, das Abfragen und die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung
- das Löschen oder die Vernichtung
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Das gilt für Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie für immaterielle Schäden. Der Ausschluss für Ansprüche von Versicherten untereinander findet insoweit keine Anwendung.
Übertragung elektronischer Daten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen der sich daraus ergebenden Personen- und Sachschäden – nicht jedoch wegen weiterer Datenveränderungen – sowie wegen der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für alle drei Punkte gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Virenscanner und Firewall. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder bewusst Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Der Repräsentanten-Ausschluss findet hier keine Anwendung;
- Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten; der Versicherungsschutz hierfür richtet sich nach den Regelungen zum Datenschutz;
- Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten; der Versicherungsschutz hierfür richtet sich nach den entsprechenden Regelungen;
- Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form).
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Serienschäden
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschäden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Die allgemeine Regelung zur Berechnung mehrerer Versicherungsfälle findet insoweit keine Anwendung.
Auslandsschäden
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle im Ausland ausschließlich, soweit die Ansprüche in EWR-Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und nach deren Recht geltend gemacht werden.
Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche – insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten – werden abweichend von der allgemeinen Regelung als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. Die allgemeine Regelung zu Auslandsschäden findet keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn dem Versicherungsnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze passiert oder wenn beim Austausch elektronischer Daten – etwa durch Viren, Datenveränderung oder gestörten Zugang – Schäden bei Dritten entstehen. Abgedeckt sind auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Voraussetzung ist, dass die Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik geschützt werden. Bewusste Pflichtverletzungen, Hacking, Spamming, bestimmte IT-Tätigkeiten sowie Fälle außerhalb der genannten Länder sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind auch reine Vermögensschäden durch Datenschutzverstöße mitversichert?
Ja. Versichert sind Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten, ausdrücklich auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden.
Muss ich meine Daten selbst absichern, um Versicherungsschutz zu behalten?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu sichern oder zu prüfen, zum Beispiel durch Virenscanner und Firewall. Das kann auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Besteht Schutz bei Hacker-Angriffen oder Spamming?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch bewusstes unbefugtes Eindringen in fremde Datenverarbeitungssysteme (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), den bewussten Einsatz schädlicher Software sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder mit Dateien wie Cookies zum widerrechtlichen Sammeln von Nutzerinformationen.
Gilt der Schutz auch bei Schäden im Ausland?
Nur eingeschränkt. Versicherungsschutz besteht für Auslandsfälle ausschließlich, soweit Ansprüche in EWR-Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und nach deren Recht geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025