Wer über die Uelzener Privathaftpflicht abgesichert ist, hat auch dann Versicherungsschutz, wenn er gesetzlich für Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen haftet – einschließlich reiner Vermögensschäden und immaterieller Schäden, jedoch ohne Urheberrechtsverletzungen. Übernommen werden zudem Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen sowie Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. Erfasst sind Ansprüche im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich; bewusste Rechtsverletzungen, Hackerangriffe und weitere Fälle sind ausgeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen. Dazu zählen auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. In diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Nicht versichert sind Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten. Auf die immateriellen Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Der Versicherer ersetzt außerdem:
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird. Das gilt auch, wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt.
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland besteht nur, soweit die Ansprüche in EWR-Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und nach deren Recht geltend gemacht werden.
Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche – insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten – werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing), unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde).
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
- Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming) oder mit Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Deckung springt ein, wenn jemand vom Versicherungsnehmer wegen einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten gesetzlich Schadenersatz verlangt – auch für reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden, aber nicht für Urheberrechtsverletzungen. Übernommen werden auch Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen sowie Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. Der Schutz im Ausland ist auf EWR-Staaten, die Schweiz und das Vereinigte Königreich begrenzt, und Abwehrkosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Bewusste Rechtsverletzungen, Hackerangriffe, Spamming und ähnliche Fälle sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden mitversichert?
Ja. Versichert sind Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen einschließlich Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterieller Schäden. Auf immaterielle Schäden werden die Bestimmungen über Personenschäden angewendet.
Gilt der Schutz auch für Urheberrechtsverletzungen?
Nein. Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten sind von diesem Versicherungsschutz ausdrücklich nicht erfasst.
In welchen Ländern besteht bei Auslandsfällen Versicherungsschutz?
Nur wenn die Ansprüche in EWR-Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und nach deren Recht geltend gemacht werden.
Was ist bei vorsätzlichen oder bewussten Verletzungen ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer bewusst Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlicher Shitstorm, Mobbing), unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme eingreift (z. B. Hacker-Attacken, DoS) oder schädigende Software wie Viren oder Trojaner einsetzt. Auch bewusstes Abweichen von Vorschriften oder sonstige bewusste Pflichtverletzungen führen zum Ausschluss.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025