Kommt bei der Uelzener Privathaftpflicht ein fremder Schlüssel abhanden, übernimmt der Versicherer die gesetzliche Haftpflicht für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für ein vorübergehendes Notschloss und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts. Versichert sind private Schlüssel, Vereins- und Ehrenamtsschlüssel, private Kfz-Schlüssel sowie beruflich überlassene Schlüssel, wobei Codekarten Schlüsseln gleichstehen und die Deckungssumme je Schadenereignis bis 100.000 Euro reicht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn ihm folgende Schlüssel abhandenkommen:
- private Schlüssel,
- Vereinsschlüssel,
- Schlüssel, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- private Schlüssel für Kraftfahrzeuge,
- Schlüssel, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherren überlassen wurden.
Codekarten gelten dabei als Schlüssel.
Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel oder die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat oder haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für:
- die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der Schlüssel festgestellt wurde.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Deckungssumme bis 100.000 Euro je Schadenereignis.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes,
- den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern,
- dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen,
- dem Verlust von Schlüsseln von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist oder war. Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer ein fremder Schlüssel verloren geht, springt die Versicherung für die daraus entstehenden gesetzlichen Haftpflichtansprüche ein. Bezahlt werden die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, ein vorübergehendes Notschloss und ein Objektschutz für bis zu 14 Tage ab Feststellung des Verlusts. Versichert sind unter anderem private, Vereins-, Ehrenamts-, private Kfz- sowie beruflich überlassene Schlüssel, und Codekarten zählen wie Schlüssel. Bestimmte Fälle wie Folgeschäden oder der Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sind jedoch ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind bei einem Verlust mitversichert?
Versichert sind private Schlüssel, Vereinsschlüssel, im Rahmen eines Ehrenamtes überlassene Schlüssel, private Kfz-Schlüssel sowie Schlüssel, die vom Arbeitgeber oder Dienstherren im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit überlassen wurden. Auch Codekarten gelten als Schlüssel.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung beim Schlüsselverlust?
Übernommen werden die Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen in Form eines Notschlosses sowie für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts, und zwar im Rahmen der Deckungssumme bis 100.000 Euro je Schadenereignis.
Muss der Schlüssel mir rechtmäßig überlassen worden sein?
Ja, Versicherungsschutz besteht nur, sofern sich der Schlüssel oder die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat oder haben.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, Eigenschäden bei Wohnungseigentümern durch Auswechselung von im Sondereigentum stehenden Schlössern, der Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen und der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist oder war – letzteres ist jedoch versichert, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025