Wer sich bei der Uelzener Privathaftpflicht fragt, ob ehrenamtliches Engagement mitversichert ist, findet hier die Antwort: Geschützt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern sie auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Was bedeutet das konkret?
Übst du ein Ehrenamt oder eine Freiwilligenarbeit aus, ist deine gesetzliche Haftpflicht als Versicherungsnehmer mitversichert. Das gilt für Tätigkeiten, die du nicht in verantwortlicher Position ausübst und die auf einem sozialen sowie unentgeltlichen Engagement beruhen.
Häufige Fragen
Ist mein Ehrenamt über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern sie auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Muss die Tätigkeit unentgeltlich sein, damit sie versichert ist?
Ja, der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein soziales und unentgeltliches Engagement.
Gilt der Schutz auch für eine verantwortliche ehrenamtliche Position?
Der Schutz umfasst die nicht verantwortliche ehrenamtliche Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025