Nach einem Versicherungsfall in der Privathaftpflicht der Uelzener können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, nach unberechtigter Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder wenn eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform binnen eines Monats zugehen, wobei für die Wirksamkeit unterschiedliche Regeln gelten.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage eingegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, dürfen beide Seiten den Vertrag beenden. Ein Kündigungsrecht besteht etwa nach einer Zahlung des Versicherers, nach einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder nach gerichtlicher Zustellung einer Klage über einen versicherten Anspruch. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst nach einem Monat wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schadensfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Wie lange bleibt Zeit für die Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025