Wer mit Luftfahrzeugen wie etwa Modellflugzeugen umgeht, findet in der Privathaftpflicht der Uelzener Absicherung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen besteht Schutz, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen verursacht werden. Der Versicherungsschutz gilt hierbei ausschließlich für solche Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Dieser Schutz besteht jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer dieser Luftfahrzeuge in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt regelt, in welchem Umfang Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen mitversichert sind. Für Luftfahrzeuge, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen greift der Schutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge abgedeckt?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Besteht auch Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Ja, aber nur eingeschränkt: Der Schutz gilt für Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
In welchem Fall greift der Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen nicht?
Der Schutz greift nicht, wenn der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025