Bei der Privathaftpflicht der Uelzener sind auch Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis mitversichert: Der Versicherer verzichtet im Schadenfall darauf, einzuwenden, dass der Schaden im Rahmen einer Gefälligkeit entstanden ist. Damit bleibt der Versicherungsschutz auch dann erhalten, wenn eine Leistung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wurde.
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht ein Schaden im Rahmen einer Gefälligkeit, kann der Versicherer die Leistung nicht mit dem Hinweis verweigern, es habe sich lediglich um eine Gefälligkeit gehandelt. Er verzichtet ausdrücklich auf diesen Einwand. Damit besteht auch in solchen Fällen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, die bei einer reinen Gefälligkeit entstehen?
Ja. Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Kann der Versicherer die Leistung ablehnen, weil es sich nur um eine Gefälligkeit gehandelt hat?
Nein. Der Versicherer verzichtet ausdrücklich darauf, den Einwand eines Gefälligkeitsverhältnisses zu erheben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025