Wer bei der Uelzener Privathaftpflicht an einem Betriebspraktikum oder Ferienjob teilnimmt, ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers geschützt, wenn dabei ein Schaden entsteht. Nicht abgedeckt sind allerdings Haftpflichtansprüche, die auf eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit zurückgehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Nimmt der Versicherungsnehmer an einem Betriebspraktikum oder einem Ferienjob teil, greift der Schutz für seine gesetzliche Haftpflicht. Keinen Versicherungsschutz gibt es jedoch, wenn Haftpflichtansprüche auf Schäden durch eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit beruhen.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Betriebspraktikums oder Ferienjobs abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit entstehen.
Gilt der Schutz auch für einen Ferienjob?
Ja, die Teilnahme an Ferienjobs ist neben Betriebspraktika ausdrücklich mitversichert, soweit es um die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers geht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025