Bei der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers abgesichert, die aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt entsteht – etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige. Ebenso mitversichert ist die Haftpflicht als Dienstherr von Personen, die im Haushalt tätig sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer ist abgesichert, wenn er aufgrund seiner Verantwortung für Familie oder Haushalt gesetzlich haftbar gemacht wird. Dazu zählt beispielsweise die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Ebenso besteht Versicherungsschutz für seine Haftpflicht als Dienstherr von Personen, die in seinem Haushalt beschäftigt sind.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch mangelnde Aufsicht über mein Kind abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt, wozu ausdrücklich die Aufsichtspflicht über Minderjährige als Beispiel genannt wird.
Bin ich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Wessen Haftpflicht ist in diesem Punkt versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt sowie in seiner Rolle als Dienstherr von im Haushalt tätigen Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025