Die Privathaftpflicht der Uelzener kommt für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers auf, wenn Schäden durch eine Umwelteinwirkung entstehen – etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Nicht abgedeckt sind jedoch Ansprüche aus Gewässerschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch folgende Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer gesetzlich für Schäden haftet, die durch eine Umwelteinwirkung entstehen. Als solche Einwirkung gelten Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ansprüche aus Gewässerschäden sind hiervon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung?
Gemeint sind Schäden, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über das allgemeine Umweltrisiko mitversichert?
Nein. Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025