Bei der Privathaftpflicht der Uelzener gilt der Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten. Diese Regelung legt fest, in welchen Ländern der räumliche Geltungsbereich greift.
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Island
- in Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die innerhalb bestimmter europäischer Länder eintreten. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz mitumfasst?
Ja, die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen der Versicherungsschutz bei Eintritt eines Schadenereignisses besteht.
Sind auch Norwegen, Island und Liechtenstein abgedeckt?
Ja, für Schadenereignisse in Norwegen, Island und Liechtenstein besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025