Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig und vollständig gezahlt, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann den Beginn beeinflussen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Schutz startet, steht in Ihrem Versicherungsschein. Zu diesem dort genannten Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz. Wichtig ist dabei, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, denn für verspätete Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät oder gar nicht zahle?
Der genannte Beginn gilt unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025