Bei der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener zahlst du den Beitrag je nach Vereinbarung im Voraus – wahlweise laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, und auch das Versicherungsjahr wird hier klar bestimmt, inklusive der Frage, wie sich ein erstes verkürztes Jahr auswirkt.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt, wobei du zwischen laufenden Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und einem einmaligen Beitrag wählen kannst. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; nur bei einer kürzeren Vertragsdauer entspricht sie genau dieser Dauer. Auch das Versicherungsjahr umfasst ein Jahr – lässt sich die Vertragsdauer nicht in ganze Jahre teilen, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend kürzer, alle folgenden bleiben ganze Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung wird der Beitrag im Voraus gezahlt – entweder laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025