In der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gelten gestaffelte Wartezeiten: 7 Tage für Kolik- und Bauchhöhlen-Operationen, 3 Monate allgemein für Krankheiten und Unfälle sowie 12 Monate für bestimmte Gelenkoperationen. Erfahren Sie, ab wann die Haftung beginnt und welche Voraussetzung dafür gilt.
In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Die Wartezeit beträgt 7 Tage für Kolik und Bauchhöhlen-Operationen.
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
- Bei Arthroskopien aufgrund Chip, OC, OCD, Birkelandfraktur beträgt die Wartezeit 1 Jahr.
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Pferde Krankenversicherung gilt Folgendes:
- Die Wartezeit beträgt für Krankheiten und Unfälle 3 Monate.
- Für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) beträgt die Wartezeit 7 Tage.
- Für versicherte Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen beträgt die Wartezeit 12 Monate.
Die Haftung des Versicherers beginnt nach Ablauf der Wartezeiten. Der Beginn der Wartefrist stimmt mit dem Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein überein. Voraussetzung ist, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss der Pferde Krankenversicherung gibt es eine bestimmte Zeitspanne, bevor der Versicherungsschutz greift – die sogenannte Wartezeit. Je nach Art der Behandlung fällt diese unterschiedlich lang aus: Bei einer Kolik- bzw. Bauchhöhlenoperation ist die Wartezeit kurz, bei allgemeinen Krankheiten und Unfällen etwas länger und bei bestimmten Gelenkoperationen am längsten. Erst nach Ablauf dieser Fristen leistet der Versicherer – und das auch nur, wenn der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Unfälle beträgt 3 Monate.
Welche Wartezeit gilt bei Kolik und Bauchhöhlen-Operationen?
Für Kolik- und Bauchhöhlenoperationen beträgt die Wartezeit 7 Tage.
Wie lange ist die Wartezeit bei Gelenkoperationen?
Für versicherte Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen beträgt die Wartezeit 12 Monate (1 Jahr). Dies gilt auch bei Arthroskopien aufgrund Chip, OC, OCD und Birkelandfraktur.
Ab wann beginnt die Haftung des Versicherers?
Die Haftung beginnt nach Ablauf der Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Wann beginnt die Wartefrist?
Der Beginn der Wartefrist stimmt mit dem Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein überein.