Bei der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung müssen Rechnungen nicht im Original eingereicht werden – eine Kopie genügt vollständig. Erfahren Sie, wie Sie einen Leistungsfall bequem per Online-Service, E-Mail, Post oder Fax melden und was mit eingereichten Original-Rechnungen geschieht.
Rechnungen müssen nicht im Original vorliegen, es genügt eine Kopie.
Um einen Leistungsfall für die Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung zu melden, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- den Online-Service nutzen
- eine Rechnungskopie per E-Mail verschicken
- eine Rechnungskopie per Post verschicken
- eine Rechnungskopie per Fax verschicken
Zur Info: Eingereichte Original-Rechnungen werden vernichtet.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen keine Original-Rechnung einsenden, um einen Leistungsfall geltend zu machen – eine einfache Kopie reicht aus. Die Meldung ist auf mehreren Wegen möglich, sodass Sie den für Sie bequemsten Kanal wählen können. Beachten Sie dabei, dass Original-Rechnungen, die dennoch eingereicht werden, nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden.
Häufige Fragen
Muss ich die Original-Rechnung einreichen?
Nein. Rechnungen müssen nicht im Original vorliegen, es genügt eine Kopie.
Wie kann ich einen Leistungsfall melden?
Sie können den Online-Service nutzen oder eine Rechnungskopie per E-Mail, Post oder Fax verschicken.
Was passiert mit eingereichten Original-Rechnungen?
Eingereichte Original-Rechnungen werden vernichtet.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung.