Mit der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung sind alle medizinisch notwendigen ambulanten und stationären tierärztlichen Behandlungen mitversichert – für umfassenden Schutz bei der Gesundheitsversorgung Ihres Pferdes.
Alle medizinisch notwendigen ambulanten und/oder stationären tierärztlichen Behandlungen sind in der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung mitversichert.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde-Krankenversicherung deckt tierärztliche Behandlungen ab, die medizinisch notwendig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung ambulant beim Tierarzt vor Ort oder stationär in einer Klinik erfolgt – beide Behandlungsformen sind im Versicherungsschutz enthalten.
Häufige Fragen
Sind ambulante Behandlungen in der Pferde-Krankenversicherung mitversichert?
Ja, alle medizinisch notwendigen ambulanten tierärztlichen Behandlungen sind in der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung mitversichert.
Sind auch stationäre Behandlungen abgedeckt?
Ja, neben ambulanten Behandlungen sind auch alle medizinisch notwendigen stationären tierärztlichen Behandlungen mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für die Kostenübernahme?
Die tierärztliche Behandlung muss medizinisch notwendig sein, damit sie im Rahmen der Pferde-Krankenversicherung mitversichert ist.
Wie kann ich ein Angebot berechnen?
Über den Angebotsrechner der Pferde-Krankenversicherung können Sie ein individuelles Angebot ermitteln.