Bei einem Gelenk-Chip in der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung kommt es darauf an, ob es sich lediglich um einen Röntgenbefund handelt oder ob der Chip bereits eine Lahmheit verursacht hat – davon hängt ab, ob ein Leistungsausschluss für das betroffene Gelenk greift.
Ob ein Gelenk-Chip zu einem Leistungsausschluss führt, hängt vom Befund ab:
- Ist der Chip nur ein Röntgenbefund, gibt es keinen Leistungsausschluss.
- Hat der Chip bereits zur Lahmheit des Pferdes geführt, kann es für dieses Gelenk einen Leistungsausschluss geben.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Ein Gelenk-Chip muss nicht automatisch dazu führen, dass Leistungen ausgeschlossen werden. Entscheidend ist, ob der Chip nur auf dem Röntgenbild sichtbar ist oder ob er beim Pferd bereits Beschwerden in Form einer Lahmheit ausgelöst hat. Erst wenn eine Lahmheit vorliegt, ist ein Ausschluss für das jeweils betroffene Gelenk möglich. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Führt ein Gelenk-Chip immer zu einem Leistungsausschluss?
Nein. Sofern der Chip nur ein Röntgenbefund ist, gibt es keinen Leistungsausschluss.
Wann kann es zu einem Leistungsausschluss kommen?
Wenn der Chip bereits zur Lahmheit des Pferdes geführt hat, kann es für dieses Gelenk einen Leistungsausschluss geben.
Gilt ein möglicher Ausschluss für das ganze Pferd?
Nein, ein möglicher Leistungsausschluss betrifft das jeweilige Gelenk, das durch den Chip zur Lahmheit geführt hat.
Wo kann ich ein Angebot für die Pferde Krankenversicherung berechnen?
Über den Angebotsrechner der Pferde Krankenversicherung lässt sich ein Angebot ermitteln.