Die Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung deckt Mietsachschäden ab, also Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen, weiteren Mieträumen wie Ferienwohnungen oder gemieteten Sachen verursacht. Ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro sind diese Schäden eingeschlossen.
Bei der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung bezeichnet man als Mietsachschäden alle Schäden, die ein Hund verursacht an:
- gemieteten Wohnungen
- anderen Mieträumen (wie z.B. Ferienwohnungen)
- gemieteten Sachen
Ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro sind diese Schäden bei uns eingeschlossen.
Hundehalter-Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hund in einer gemieteten Wohnung, einer Ferienwohnung oder an gemieteten Gegenständen etwas beschädigt, kann dieser Schaden über die Hundehalter-Haftpflicht abgesichert sein. Voraussetzung dafür ist bei der Uelzener Versicherung, dass die vereinbarte Deckungssumme bei mindestens 10 Mio. Euro liegt.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden in der Hundehalter-Haftpflicht?
Mietsachschäden sind alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen, anderen Mieträumen (wie z.B. Ferienwohnungen) oder gemieteten Sachen verursacht.
Ab welcher Deckungssumme sind Mietsachschäden eingeschlossen?
Bei der Uelzener Versicherung sind Mietsachschäden ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Sind Schäden in einer Ferienwohnung mitversichert?
Ja, andere Mieträume wie z.B. Ferienwohnungen zählen zu den Mietsachschäden und sind ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Gehören auch gemietete Sachen dazu?
Ja, Schäden an gemieteten Sachen zählen ebenfalls zu den Mietsachschäden und sind ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro eingeschlossen.