Vor einem Leistungsfall verlangt die Uelzener in der Tierkrankenversicherung, dass Sie Doppelversicherungen bei anderen Gesellschaften unverzüglich melden und Ihr Tier tierart-, tierschutz- und rassegerecht unterbringen sowie mit Futter und Wasser versorgen.
Doppelversicherung melden:
Besteht eine Versicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen Versicherer oder wird eine zusätzliche Versicherung für Ihr versichertes Tier nach Abschluss dieses Vertrages bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren:
- Name der Gesellschaft
- Versicherungsscheinnummer
- Art des Vertrages
Unterbringung und Versorgung des Tieres:
Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, haben Sie bestimmte Pflichten. Zum einen sollen Sie es der Uelzener mitteilen, wenn Ihr Tier zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Zum anderen sollen Sie Ihr Tier artgerecht halten, unterbringen und mit Futter und Wasser versorgen. Diese Punkte dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Muss ich eine weitere Versicherung für mein Tier melden?
Ja. Besteht bereits eine Versicherung bei einem anderen Versicherer oder schließen Sie nach Abschluss dieses Vertrages zusätzlich eine ab, müssen Sie die Uelzener unverzüglich informieren.
Welche Angaben brauche ich bei der Meldung einer weiteren Versicherung?
Sie geben den Namen der Gesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und die Art des Vertrages an.
Welche Pflichten habe ich zur Haltung meines Tieres vor einem Leistungsfall?
Sie müssen alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie zur Versorgung Ihres Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Bis wann muss ich eine Doppelversicherung mitteilen?
Die Information muss unverzüglich erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025