Bei der Tierkrankenversicherung der Uelzener erfolgt die Zahlung der Leistung, sobald die Feststellungen zum Grund und zur Höhe der Leistungspflicht abgeschlossen sind – hier erfahren Tierhalter, wann konkret mit der Auszahlung zu rechnen ist.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt für die Zahlung der Leistung Folgendes:
Wir erbringen unsere Leistungen, wenn unsere Feststellungen zum Grund und zur Höhe unserer Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Versicherungsleistung setzt voraus, dass geklärt ist, ob überhaupt eine Leistungspflicht besteht und in welcher Höhe. Sind diese Prüfungen abgeschlossen, wird die Leistung erbracht.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Die Leistung wird erbracht, wenn die Feststellungen zum Grund und zur Höhe der Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Was muss vor der Zahlung geklärt sein?
Vor der Zahlung müssen sowohl der Grund als auch die Höhe der Leistungspflicht festgestellt sein.
Wer stellt Grund und Höhe der Leistungspflicht fest?
Die Feststellungen zum Grund und zur Höhe der Leistungspflicht werden von der Uelzener getroffen.