Für die Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt deutsches Recht: Ansprüche gegen den Versicherer können Sie wahlweise am Gericht Ihres Wohnorts, Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder am Gericht des Uelzener Firmensitzes geltend machen. So wissen Sie im Streitfall genau, welches Recht greift und wo Sie klagen können.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie geltend machen:
- vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder
- vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt.
Was bedeutet das konkret?
Auf Ihren Vertrag ist das Recht Deutschlands anwendbar. Wenn Sie einen Anspruch gegen den Versicherer durchsetzen möchten, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht am Sitz des Versicherers. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für diesen Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wo kann ich Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen?
Sie können Ansprüche vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk der Sitz des Versicherers liegt, geltend machen.
Habe ich bei der Wahl des Gerichts ein Wahlrecht?
Ja, Sie können zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht am Sitz des Versicherers wählen.
Ist auch mein gewöhnlicher Aufenthaltsort als Gerichtsstand möglich?
Ja, Ansprüche können auch vor dem Gericht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltend gemacht werden.