Wann eine Beitragsanpassung in der Uelzener Tierkrankenversicherung greift, hängt vom Versicherungsjahr ab: Die Änderung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Spätestens einen Monat vor Fälligkeit erhalten Sie eine Mitteilung mit einer Gegenüberstellung von altem und neuem Beitrag.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für das Wirksamwerden der Anpassung:
- Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
- Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen.
- In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag gegenüberstellen.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich Ihr Beitrag, so tritt diese Änderung nicht sofort, sondern erst mit dem Start Ihres nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Sie werden rechtzeitig, nämlich spätestens einen Monat bevor der Beitrag fällig wird, informiert. In dieser Information sehen Sie den bisherigen und den neuen Beitrag direkt nebeneinander.
Häufige Fragen
Ab wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Wann werde ich über die Anpassung informiert?
Die Uelzener teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit.
Was enthält die Mitteilung zur Anpassung?
In der Mitteilung werden der alte und der neue Beitrag gegenübergestellt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025