Bei der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt das Prinzip der Subsidiarität: Bestehen für denselben Leistungsfall Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen, gehen deren Leistungspflichten vor und werden von der Uelzener Entschädigung abgezogen.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt Folgendes für die Subsidiarität:
Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen deren Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen.
- Recht und Gerichtsstand, Sanktionsklausel
Was bedeutet das konkret?
Wenn für denselben Schaden auch eine andere Versicherung einspringen kann, wird zunächst deren Leistung berücksichtigt. Die Uelzener zahlt dann nur den verbleibenden Teil, weil die Leistung der anderen Verträge vorrangig ist und abgezogen wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet Subsidiarität in der Tierkrankenversicherung?
Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen deren Leistungspflichten vor und werden von der Leistung der Uelzener abgezogen.
Welche Versicherung zahlt zuerst?
Die Leistungspflichten aus anderen Versicherungsverträgen gehen vor. Erst danach kommt die Leistung der Uelzener zum Tragen.
Wie wirkt sich eine andere Versicherung auf die Entschädigung aus?
Kann eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, wird diese von der Leistung der Uelzener abgezogen.