In der Tierkrankenversicherung der Uelzener werden die Beiträge bestehender Verträge nur dann angepasst, wenn eine Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % ergibt. Was diese Bagatellgrenze bedeutet und wann Steigerungen oder Verminderungen greifen, erfahren Sie hier.
Ergibt die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge (Bagatellgrenze), gelten folgende Regeln:
- im Falle einer Steigerung sind wir berechtigt,
- im Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet,
die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen.
Wird eine Veränderung von weniger als 3,5 % der Beiträge festgestellt, werden die Beiträge nicht angepasst.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge Ihres bestehenden Vertrags können sich verändern, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine bestimmte Schwelle überschritten ist. Erst ab einer Veränderung von 3,5 % kommt eine Anpassung überhaupt in Betracht. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag steigen; sinkt der Bedarf entsprechend, wird der Beitrag gesenkt. Kleinere Abweichungen unterhalb dieser Grenze führen zu keiner Änderung.
Häufige Fragen
Ab welcher Veränderung wird der Beitrag angepasst?
Eine Anpassung erfolgt, wenn die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge ergibt. Diese Schwelle wird als Bagatellgrenze bezeichnet.
Was passiert bei einer Beitragssteigerung?
Im Falle einer Steigerung ist die Uelzener berechtigt, die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen.
Was gilt bei einer Beitragsverminderung?
Im Falle einer Verminderung ist die Uelzener verpflichtet, die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen.
Wird der Beitrag auch bei kleinen Veränderungen angepasst?
Nein. Wird eine Veränderung von weniger als 3,5 % der Beiträge festgestellt, werden die Beiträge nicht angepasst.