Bei der Uelzener Tierkrankenversicherung dürfen Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Anzeigepflichtverletzung ausgeübt werden. Erfahren Sie, welche Fristen von fünf und zehn Jahren gelten und wann diese Rechte vollständig ausgeschlossen sind.
Monatsfrist für die Ausübung unserer Rechte:
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung dürfen wir nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Dabei informieren wir Sie über die Umstände, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben.
Ende der Rechte nach fünf bzw. zehn Jahren:
- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages bzw. einer Vertragsänderung.
- Falls Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, beträgt die Frist zehn Jahre.
- Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, können wir die Rechte auch noch nach Ablauf der Fristen geltend machen.
Wann unsere Rechte ausgeschlossen sind oder entfallen:
- Unsere Rechte zum Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung entfallen, wenn wir Sie nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Inhalte aus: Fälligkeit, Beitragszahlung, Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherer bei der Vertragsaufnahme wichtige Angaben nicht oder falsch mitgeteilt wurden, kann er auf diese Anzeigepflichtverletzung reagieren – etwa mit Rücktritt, Kündigung oder einer Vertragsänderung. Solche Reaktionen sind jedoch zeitlich begrenzt: Sie müssen zeitnah nach Kenntnis erfolgen und sind nach Ablauf bestimmter Jahre nicht mehr möglich. Zudem muss der Versicherer bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben, damit ihm diese Rechte überhaupt zustehen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung dürfen nur innerhalb eines Monats geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
Wann enden diese Rechte endgültig?
Die Rechte enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages bzw. einer Vertragsänderung. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, können die Rechte auch danach noch geltend gemacht werden.
Wann sind die Rechte des Versicherers ausgeschlossen?
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Was passiert ohne Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung?
Die Rechte entfallen, wenn der Versicherer nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Kann der Versicherer nachträglich weitere Gründe angeben?
Ja, innerhalb der Monatsfrist dürfen auch nachträglich weitere Umstände nach deren Kenntniserlangung zur Begründung der Erklärung angegeben werden.