Wer in der Uelzener Tierkrankenversicherung seine Anzeigepflicht verletzt, muss mit Rücktritt, Kündigung, Vertragsänderung oder Anfechtung rechnen. Erfahren Sie, wann welche Rechtsfolge greift, wann Leistungsfreiheit besteht und welche Kündigungsrechte Sie bei einer Beitragserhöhung haben.
Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
können.
Rücktritt und Leistungsfreiheit
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Unser Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Treten wir nach Eintritt des Leistungsfalls zurück, bleiben wir zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand bezieht, der
- weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Leistungsfalles oder
- für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Sie Ihre Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, entfällt unser Kündigungsrecht.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Vertragsabschluss wichtige Angaben zum Tier nicht oder falsch gemacht werden, darf der Versicherer je nach Schwere reagieren: Er kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, die Bedingungen anpassen oder – bei bewusster Täuschung – den Vertrag anfechten. Welche Folge greift, hängt davon ab, ob die Angaben absichtlich, grob fahrlässig oder ohne eigenes Verschulden unterblieben sind. In bestimmten Fällen bleibt der Versicherungsschutz trotzdem bestehen.
Häufige Fragen
Welche Möglichkeiten hat die Uelzener bei einer Anzeigepflichtverletzung?
Die Uelzener kann vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen, den Vertrag ändern oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Wann besteht kein Rücktrittsrecht?
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung entfällt das Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen worden wäre.
Bleibt die Leistungspflicht nach einem Rücktritt bestehen?
Bei einem Rücktritt nach Eintritt des Leistungsfalls bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn der gefahrerhebliche Umstand weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Leistungsfalles oder für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht.
Habe ich bei einer Vertragsänderung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Wann kann der Vertrag angefochten werden?
Der Vertrag kann angefochten werden, wenn die Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025