In der Pferde-OP-Versicherung der Uelzener sind Pferde bereits ab dem ersten Lebenstag versicherbar. Erfahren Sie, wie das jährliche Erstattungslimit funktioniert, welche Leistungen der KV- und Reha-Baustein bieten, wie die Selbstbeteiligung abgezogen wird und welche Nachweise zum Gesundheitszustand verlangt werden dürfen.
Versicherbare Pferde:
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-OP-Versicherung (OP-Versicherung) ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Operation durchgeführt wird, gilt einschließlich der Vor- und Nachbehandlung dieser Operation. Entscheidend ist der Tag, an dem der versicherte operative Eingriff tatsächlich stattfindet.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Krankenversicherungs-Baustein:
- Für die Leistungen aus dem Krankenversicherungs-Baustein (KV-Baustein) erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung.
- Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein:
- Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung.
- Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
Selbstbeteiligung:
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihr Pferd schon direkt nach der Geburt absichern. Pro Versicherungsjahr gibt es eine Obergrenze für die Erstattung, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Zusätzlich buchbare Bausteine für Krankenbehandlung und Reha haben jeweils ein eigenes Limit und einen festen Eigenanteil. Für die Beurteilung des Gesundheitszustands kann der Versicherer bestimmte Unterlagen anfordern, die Sie tragen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich mein Pferd versichern?
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Erstattung beim KV- und Reha-Baustein?
Sowohl für den Krankenversicherungs-Baustein als auch für den Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr, unabhängig vom vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Es gilt jeweils eine feste Selbstbeteiligung von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Welches Erstattungslimit ist bei einer Operation entscheidend?
Es gilt das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Operation durchgeführt wird – einschließlich der Vor- und Nachbehandlung. Entscheidend ist der Tag, an dem der versicherte operative Eingriff tatsächlich stattfindet.
Was passiert, wenn das Erstattungslimit im laufenden Jahr erhöht wird?
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, die innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
Welche Nachweise darf der Versicherer zum Gesundheitszustand verlangen?
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden bzw. versicherten Pferdes dürfen auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangt werden.