Die Uelzener Pferde-OP-Versicherung erstattet medizinisch notwendige Operationskosten gegen tierärztlichen Rechnungsnachweis nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – auch bei Behandlungen im Ausland im Umfang der in Deutschland geltenden GOT. Erfahren Sie, welche Wartezeiten bei Koliken, Unfällen, Krankheiten und besonderen Operationen gelten und welche Angaben die Rechnung enthalten muss.
Kontaktdaten:
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand:
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
- Susanne Treiber
Identifikationsdaten:
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung:
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wartezeiten:
- Wartezeit für Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Operationen aufgrund von Krankheiten: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss, den KV-Baustein und Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
- Wartezeit für besondere Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
- Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Was bedeutet das konkret?
Damit Operationskosten für Ihr Pferd übernommen werden, reichen Sie eine tierärztliche Rechnung ein, die nach der Gebührenordnung für Tierärzte erstellt ist und die genannten Angaben enthält. Behandlungen im Ausland werden bis zur Höhe der deutschen GOT erstattet. Vor der vollen Leistung sind je nach Anlass unterschiedliche Wartezeiten zu beachten – bei Koliken und Unfällen sehr kurz, bei bestimmten besonderen oder vorvertraglichen Erkrankungen länger. Eine nahtlose Vorversicherung kann die Wartezeit für bereits versicherte Leistungen entfallen lassen.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer des Pferdes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Fassung der GOT beruhen.
Wie hoch ist die Wartezeit bei Koliken und Unfällen?
Für Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt bei Operationen aufgrund von Krankheiten?
Hier gilt eine Wartezeit von 2 Monaten ab Versicherungsbeginn. Diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss, den KV-Baustein und den Reha-Baustein, sofern vertraglich vereinbart.
Werden Operationen im Ausland erstattet?
Ja. Bei einer Operation Ihres Pferdes im Ausland erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Entfällt die Wartezeit bei einer bestehenden Vorversicherung?
Bei einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.