In der Pferde-OP-Versicherung der Uelzener gibt es klar definierte Leistungen, für die kein Anspruch besteht – etwa bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, minimalinvasive Methoden ohne chirurgischen Eingriff sowie zahlreiche Neben- und Verwaltungskosten. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Operationen und Maßnahmen ausgeschlossen sind.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn der Unfall oder die Erkrankung während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Minimalinvasive Behandlungsmethoden einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern sie keinen chirurgischen Eingriff ersetzen, sondern die bevorzugte Therapieform darstellen;
- Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken;
- diagnostische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Biopsie und Punktion als eigenständiger Eingriff;
- die Behandlung von Hufabszessen und Hufgeschwüren;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
- Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, außer Sie haben den KV-Baustein mitversichert und es findet eine Heilbehandlung durch einen Tierarzt statt;
- Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
- Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes verabreicht werden;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation);
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Eingriffen, die in der jeweiligen Wartezeit erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht alle Behandlungen und Operationen sind über die Pferde-OP-Versicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind unter anderem bereits bekannte Vorerkrankungen, Eingriffe innerhalb der Wartezeit, rein diagnostische oder minimalinvasive Verfahren, die keinen chirurgischen Eingriff ersetzen, sowie viele Neben- und Verwaltungskosten. Für einige Leistungen kann jedoch mit Zusatzbausteinen wie dem Reha- oder KV-Baustein ein Anspruch entstehen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Orientierung – maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Gibt es Ausnahmen bei der 1-jährigen Wartezeit?
Ja. Bei Operationen mit 1-jähriger Wartezeit besteht auch dann ein Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Werden regenerative Therapien übernommen?
Regenerative Therapien sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, Sie haben den Reha-Baustein vereinbart.
Sind tierärztliche Konsultationen ohne anschließende Operation abgedeckt?
Tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, sind nicht versichert – außer Sie haben den KV-Baustein mitversichert und es findet eine Heilbehandlung durch einen Tierarzt statt.
Werden Transportkosten für das Pferd erstattet?
Nein. Transportkosten Ihres versicherten Pferdes zählen zu den nicht versicherbaren Leistungen und werden nicht erstattet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025