Die Pferde-Kolikversicherung der Uelzener zeigt Ihnen klar, welche Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – etwa Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, Kosten außerhalb des 21-Tage-Zeitraums nach einer akuten Kolik sowie Behandlungen, die nicht auf einer Kolik beruhen.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
- Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
- Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen aufgrund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist;
- Für Heilbehandlungen, für Operationen und für Medikationen über den 21. Tag nach einer akuten Kolik hinaus;
- Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung weniger als 21 Tage vergangen sind.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;
- Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
- Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Behandlung oder Operation nach sich ziehen;
- Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Pflegemittel, Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes gefüttert werden;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- Folgen von nicht versicherten Behandlungen und Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht listet auf, welche Kosten die Pferde-Kolikversicherung nicht übernimmt. Kurz gesagt: Der Schutz greift für die Behandlung akuter Koliken innerhalb der vorgesehenen Zeiträume. Nicht abgedeckt sind unter anderem bereits bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen in der Wartezeit, Kosten außerhalb der 21-Tage-Fristen sowie Leistungen, die nicht unmittelbar mit einer Kolik zusammenhängen. Auch bestimmte Neben- und Verwaltungskosten sind ausgeschlossen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen besteht kein Leistungsanspruch. Das gilt auch für die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.
Wie lange nach einer akuten Kolik werden Behandlungen übernommen?
Für Heilbehandlungen, Operationen und Medikationen über den 21. Tag nach einer akuten Kolik hinaus besteht kein Leistungsanspruch.
Sind Behandlungen versichert, die nicht durch eine Kolik verursacht wurden?
Nein. Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, sind ausgeschlossen – auch wenn sie zeitgleich anfallen bzw. erfolgen.
Werden Transport- und Reisekosten erstattet?
Nein. Transportkosten Ihres versicherten Pferdes sowie Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbesuchsgebühr sind nicht versicherbar.
Gilt der Schutz auch während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Nein. Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen aufgrund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist.