In der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener sind Pferde ab dem ersten Lebenstag versicherbar. Erfahren Sie, wie das jährliche Erstattungslimit und die Selbstbeteiligung wirken, welche Angaben die tierärztliche Rechnung nach GOT enthalten muss und welche Wartezeiten von 5 Tagen bis zu einem Jahr gelten.
Versicherbare Pferde:
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Reha-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
Selbstbeteiligung:
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel,
- sowie den Rechnungsbetrag.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
29525 Uelzen
Kontaktdaten:
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
www.uelzener.de
info@uelzener.de
Vorstand: Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende), Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber
Identifikationsdaten: Amtsgericht Lüneburg HRB 120469, USt-IdNr.: DE 116 681 647, StNr.: 47 207 00011, StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung: Commerzbank AG, IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00, BIC: COBADEFF249, Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten:
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
- Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Was bedeutet das konkret?
Pferde können bereits ab ihrem ersten Lebenstag abgesichert werden. Wie viel pro Jahr höchstens erstattet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Erstattungslimit, das im Versicherungsschein steht. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst. Für die Erstattung reichen Sie tierärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit allen erforderlichen Angaben ein. Bevor der Schutz für bestimmte Leistungen greift, gelten je nach Anlass unterschiedliche Wartezeiten.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist mein Pferd versicherbar?
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die Leistung aus dem Reha-Baustein?
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein werden maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr erstattet, unabhängig vom vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Es gilt eine feste Selbstbeteiligung von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Welche Wartezeit gilt bei Koliken und Unfällen?
Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Was gilt für Behandlungen im Ausland?
Wird das Pferd im Ausland operiert oder behandelt, werden Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer des Pferdes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die Einzelpositionen mit Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Fassung der GOT beruhen.