Die Uelzener Pferde-OP-Versicherung leistet in Deutschland und bietet bei Auslandsaufenthalten Ihres Pferdes bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welcher Leistungsumfang im Ausland gilt und welche Rolle die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dabei spielt.
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihr Pferd in Deutschland, greift der Versicherungsschutz uneingeschränkt. Reisen Sie mit Ihrem Pferd ins Ausland, bleibt der Schutz für einen begrenzten Zeitraum bestehen. Kommt es dabei zu einem Leistungsfall, orientiert sich die Erstattung an den in Deutschland üblichen Tierarzt-Gebühren.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bin ich auch bei einem Auslandsaufenthalt versichert?
Ja. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten.
Wie hoch ist die Leistung bei einem Fall im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was passiert nach mehr als 12 Monaten Auslandsaufenthalt?
Der Versicherungsschutz im Ausland ist auf einen maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten begrenzt.