Bei der Uelzener Tierkrankenversicherung kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Folgebeitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist gezahlt wird. Erfahren Sie, wann die Kündigung wirksam wird, wie sie unwirksam werden kann und ab wann der Versicherungsschutz wieder besteht.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Kündigung bei nicht rechtzeitig gezahltem Folgebeitrag:
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Diese Kündigung können wir bereits mit der Fristsetzung erklären. So wird sie automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen. Erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie wieder Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Die Kündigung kann schon zusammen mit der Zahlungsaufforderung ausgesprochen werden und greift automatisch, sobald die Frist verstrichen ist und weiterhin nicht gezahlt wurde. Wer den offenen Betrag samt Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats nachträglich begleicht, kann die Kündigung wieder aufheben – der Versicherungsschutz beginnt dann ab dem Zeitpunkt der Zahlung erneut.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Folgebeitrag zu zahlen?
Es gilt eine 14-tägige Zahlungsfrist. Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb dieser Frist, kann der Vertrag ohne weitere Frist gekündigt werden.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung kann bereits mit der Fristsetzung erklärt werden. Sie wird automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Darauf wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
Kann ich die Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen.
Ab wann besteht wieder Versicherungsschutz?
Erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlt haben, haben Sie wieder Versicherungsschutz.