Nach einem Leistungsfall in der Tierkrankenversicherung der Uelzener können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – doch dafür gelten klare Fristen und Zeitpunkte. Wann Ihre Kündigung wirksam wird, bis wann sie zulässig ist und welche Regeln für den Versicherer gelten, lesen Sie hier.
Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall:
Nach dem Eintritt eines Leistungsfalles können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wann Ihre Kündigung wirksam wird:
- Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wann unsere Kündigung wirksam wird:
- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Leistungsfall, haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dieses Kündigungsrecht besteht allerdings nur für eine begrenzte Zeit nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Leistungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Leistungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Leistungsfall zulässig?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.