In der Tierkrankenversicherung der Uelzener können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit monatlich möglich – hier erfahren Sie, welche Fristen für Sie gelten.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Ihr Kündigungsrecht:
- Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
- Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind an den Vertrag nicht dauerhaft gebunden. Solange die ursprünglich vereinbarte Laufzeit noch läuft, können Sie mit einem Monat Frist zu deren Ende kündigen. Ist diese Laufzeit einmal abgelaufen und verlängert sich der Vertrag, können Sie ihn flexibel jeden Monat mit einer Frist von einem Monat beenden.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit?
Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Kann ich nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit jederzeit kündigen?
Ja. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats kündigen, um den sich der Vertrag verlängert hat.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Vertragsverlängerung?
Auch nach der Verlängerung beträgt die Frist 1 Monat, jeweils zum Ablauf des Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat.