Für die Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt beim Kündigungsrecht des Versicherers eine Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit sowie danach eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Unser Kündigungsrecht:
- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
- Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Auch der Versicherer kann den Vertrag beenden. Solange die vereinbarte Erst-Laufzeit noch läuft, ist eine Kündigung zu deren Ende mit einer Frist von drei Monaten möglich. Ist diese Laufzeit abgelaufen, kann der Versicherer jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen – ebenfalls unter Einhaltung von drei Monaten Frist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung durch den Versicherer?
Es gilt eine Frist von 3 Monaten.
Zu welchem Zeitpunkt kann während der ursprünglichen Laufzeit gekündigt werden?
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Was gilt nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit?
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Für welche Versicherung gilt dieses Kündigungsrecht?
Es gilt für die Tierkrankenversicherung der Uelzener.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025