Die Uelzener Tierkrankenversicherung endet spätestens an dem Tag, an dem Sie Tod, Veräußerung oder dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres melden – zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet.
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Wir erstatten Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
Weitere Regelungen zum Leistungsfall:
- Pflichten und Folgen von Pflichtverletzungen
- Zahlung der Leistung
- Subsidiarität
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr versichertes Tier stirbt, verkauft oder dauerhaft abgegeben wird, läuft die Versicherung nicht einfach weiter. Sobald Sie die Uelzener darüber informieren, endet der Vertrag – spätestens an diesem Tag. Beiträge, die Sie für die Zeit nach dem Vertragsende bereits gezahlt haben, bekommen Sie zurück.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag bei Tod oder Abgabe meines Tieres?
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie die Uelzener über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ja. Die Uelzener erstattet Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
Aus welchen Gründen kann der Vertrag auf diese Weise enden?
Der Vertrag endet aufgrund von Tod, Veräußerung oder dauerhafter Abgabe Ihres versicherten Tieres.
Muss ich die Uelzener informieren, damit der Vertrag endet?
Ja. Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie die Uelzener über Tod, Veräußerung oder dauerhafte Abgabe des versicherten Tieres informieren.