Die Tier-Lebensversicherung der Uelzener leistet im Tarif Pferd Basis bei Tod des Pferdes durch Krankheit oder Unfall beim Transport, bei Wolfsriss, Brand, Blitzschlag, Trächtigkeit und Geburt sowie bei Diebstahl oder Raub – erweiterbar um den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit.
Die Versicherung umfasst Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas inkl. Transportmittelunfall (kein Luft- oder Seetransport), wenn der Tod durch den Transport verursacht wird;
- Unfall, sofern der Tod kausal innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt;
- Wolfsriss oder Abschlachten in diebischer Absicht oder durch den Pferderipper, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde;
- Brand, Blitzschlag oder Explosion, sofern diese unmittelbar auf das versicherte Pferd einwirken;
- Trächtigkeit und Geburt;
- Sterilisation oder Kastration, sofern diese von einem Tierarzt durchgeführt wurde.
Weitere versicherte Ereignisse:
- Diebstahl oder Raub, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde.
- Dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd (gem. Ziffer 4), sofern Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Pferd Basis sichert vor allem den finanziellen Verlust ab, der entsteht, wenn Ihr Pferd durch bestimmte Ursachen stirbt, getötet werden muss oder abhandenkommt. Dazu zählen unter anderem Todesfälle infolge eines Transports innerhalb Europas, eines Unfalls, eines Wolfsrisses, von Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie im Zusammenhang mit Trächtigkeit, Geburt oder einem tierärztlichen Eingriff. Auch Diebstahl und Raub sind abgedeckt, wenn Sie diese bei der Polizei anzeigen. Der Verlust der Nutzbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd ist nur dann mitversichert, wenn Sie den entsprechenden Zusatzbaustein gewählt haben.
Häufige Fragen
Welche Todesursachen sind im Tarif Pferd Basis versichert?
Versichert ist der Tod (Verenden, Nottötung) infolge von Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas, Unfall (Tod innerhalb von 48 Stunden), Wolfsriss oder Abschlachten in diebischer Absicht bzw. durch den Pferderipper, Brand, Blitzschlag oder Explosion, Trächtigkeit und Geburt sowie Sterilisation oder Kastration durch einen Tierarzt.
Ist Diebstahl des Pferdes mitversichert?
Ja, Diebstahl oder Raub sind versichert, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde.
Sind Todesfälle beim Transport per Flugzeug oder Schiff abgedeckt?
Nein, Luft- und Seetransporte sind vom Versicherungsschutz beim Transport ausgenommen. Versichert ist der Transport innerhalb Europas inklusive Transportmittelunfall, wenn der Tod durch den Transport verursacht wird.
Ist die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes automatisch versichert?
Nein, die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd (gem. Ziffer 4) ist nur dann versichert, wenn Sie den entsprechenden Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Welche Frist gilt bei einem Unfall für die Leistung?
Bei einem Unfall besteht Versicherungsschutz, sofern der Tod kausal innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt.