Mit dem Baustein dauernde Unbrauchbarkeit der Uelzener Tier-Lebensversicherung im Tarif Pferd Basis ist Ihr Reit-, Fahr- oder Zuchtpferd abgesichert, wenn es durch Krankheit, Unfall oder bei Zuchtstuten durch Trächtigkeit oder Geburt dauerhaft nicht mehr einsetzbar ist. Die Leistung beträgt 90 % der Versicherungssumme, zudem ist die Leibesfrucht mitversichert.
Haben Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert, besteht Versicherungsschutz, wenn das versicherte Pferd als Reit-, Fahr- und / oder Zuchtpferd dauernd unbrauchbar wird.
Voraussetzungen und Umfang:
- Dauernd unbrauchbar ist ein Pferd, welches nicht mehr zum Reiten und / oder zum Fahren und / oder zur Zucht eingesetzt werden kann.
- Versicherungsschutz besteht nur, wenn die dauernde Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder durch einen Unfall hervorgerufen worden ist sowie bei Zuchtstuten zusätzlich durch Trächtigkeit oder Geburt.
- Die dauernde Unbrauchbarkeit muss von einem Tierarzt auf Ihre Kosten diagnostiziert und uns zumindest in Textform bestätigt werden. Des Weiteren wird für die Feststellung der dauernden Unbrauchbarkeit ein Krankenbericht (vom Tierarzt auszufüllen) und ein Schadenbericht (von Ihnen auszufüllen) benötigt. Die Kosten hierfür tragen Sie.
- Zuchtuntauglich sind deck- und / oder befruchtungsunfähige Hengste sowie unfruchtbare Stuten.
- Bei Zuchthengsten nur, wenn diese während der Dauer der Versicherung nachweislich mindestens einmal erfolgreich gedeckt und befruchtet haben.
- Bei Zuchtstuten nur, wenn diese während der Dauer der Versicherung nachweislich mindestens einmal normal gefohlt haben.
- Die Versicherungsleistung des Bausteins dauernde Unbrauchbarkeit beträgt 90 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Mitversicherung der Leibesfrucht:
Ist der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert, ist die Leibesfrucht der versicherten austragenden Stute mitversichert. Die Versicherung der Leibesfrucht umfasst den Tod (Verenden, Nottötung) ab dem siebten Trächtigkeitsmonat bis sieben Tage nach der Geburt infolge von Totgeburt, Unfall, Brand und Blitzschlag. Dies gilt für maximal zwei Leistungsfälle während der Vertragslaufzeit. Mitversichert gelten auch der Raub sowie der Diebstahl der Leibesfrucht.
- Die Versicherungsleistung beträgt 10 % der für das versicherte Pferd vereinbarten Versicherungssumme.
- Nach zwei entschädigten Leistungsfällen endet der Versicherungsschutz für Leibesfrüchte. Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit bleibt in diesem Fall weiterhin bestehen. Der Beitrag verändert sich dadurch nicht.
- Das Anwachsen des Embryos ist nicht versichert.
Nicht versichert ist die dauernde Unbrauchbarkeit durch / aufgrund:
- Natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen;
- Alter, Bösartigkeit, Koppen oder Weben, Stätigkeit;
- Sattel-, Schmiede- oder Verladezwang;
- anderer Ursachen als Krankheit, Unfall oder Trächtigkeit / Geburt bei Zuchtstuten;
- Mängel und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
- Erdbeben, innere Unruhe, Streik oder Aussperrung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie diesen Baustein vereinbart haben, sind Sie abgesichert, falls Ihr Pferd durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr geritten, gefahren oder in der Zucht eingesetzt werden kann. Ein Tierarzt muss die dauernde Unbrauchbarkeit feststellen und bestätigen, wobei Sie die Kosten dafür tragen. Bei tragenden Stuten ist zusätzlich das ungeborene Fohlen unter bestimmten Voraussetzungen mitgeschützt. Für bestimmte Ursachen wie Verhaltensweisen, Alter oder bereits vorher bekannte Krankheiten besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Pferd als dauernd unbrauchbar?
Dauernd unbrauchbar ist ein Pferd, welches nicht mehr zum Reiten und / oder zum Fahren und / oder zur Zucht eingesetzt werden kann.
Wie hoch ist die Versicherungsleistung bei dauernder Unbrauchbarkeit?
Die Versicherungsleistung des Bausteins dauernde Unbrauchbarkeit beträgt 90 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Wer muss die dauernde Unbrauchbarkeit feststellen und wer trägt die Kosten?
Die dauernde Unbrauchbarkeit muss von einem Tierarzt auf Ihre Kosten diagnostiziert und zumindest in Textform bestätigt werden. Zusätzlich werden ein Krankenbericht (vom Tierarzt auszufüllen) und ein Schadenbericht (von Ihnen auszufüllen) benötigt. Die Kosten hierfür tragen Sie.
Ist die Leibesfrucht einer tragenden Stute mitversichert?
Ja. Bei versichertem Baustein dauernde Unbrauchbarkeit ist die Leibesfrucht der austragenden Stute mitversichert – der Tod ab dem siebten Trächtigkeitsmonat bis sieben Tage nach der Geburt infolge von Totgeburt, Unfall, Brand und Blitzschlag sowie Raub und Diebstahl. Die Leistung beträgt 10 % der vereinbarten Versicherungssumme und gilt für maximal zwei Leistungsfälle.
Welche Ursachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert ist die dauernde Unbrauchbarkeit unter anderem durch natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen, Alter, Bösartigkeit, Koppen oder Weben, Stätigkeit, Sattel-, Schmiede- oder Verladezwang, andere Ursachen als Krankheit oder Unfall, bereits bekannte Mängel und Krankheiten sowie Erdbeben, innere Unruhe, Streik oder Aussperrung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025