Für die Tier-Lebensversicherung der Uelzener gilt deutsches Recht, und Ansprüche gegen den Versicherer lassen sich am eigenen Wohnort oder am Sitz des Versicherers geltend machen. Ergänzend regelt eine Sanktionsklausel, wann und in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz Embargos und Wirtschaftssanktionen besteht.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie geltend machen:
- vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort
- oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt
Sanktionsklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Vertrag wird deutsches Recht angewendet. Möchten Sie Ansprüche gegen den Versicherer gerichtlich durchsetzen, können Sie zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort und dem Gericht am Sitz des Versicherers wählen. Zusätzlich weist die Sanktionsklausel darauf hin, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann, wenn geltende Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wo kann ich Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen?
Ansprüche können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk der Sitz des Versicherers liegt, geltend machen.
Was besagt die Sanktionsklausel?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Sanktionsklausel auch für Sanktionen der USA?
Ja, sie gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.