In der Uelzener Tier-Lebensversicherung Pferd Basis gibt es klar geregelte Leistungsausschlüsse: Für welche Todesursachen, welche vorbestehenden Mängel und welche wirtschaftlichen Gründe kein Anspruch besteht und wann der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit nötig ist.
Kein Leistungsanspruch für Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Krankheit (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt), Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen;
- Unfall (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt);
- Mängeln und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, einschließlich unbekannter angeborener Fehlentwicklungen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
- Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht kein Leistungsanspruch, sofern Sie nicht den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Für eine Schlachtung / Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Pferd Basis leistet nicht in jedem Fall. Bestimmte Todesursachen – etwa Krankheit, Alter, Tierseuchen oder Ereignisse wie Krieg und Naturkatastrophen – sind ausgenommen. Auch bereits bei Vertragsabschluss bekannte Mängel und Erkrankungen sowie Schäden, die erst nach Vertragsende auftreten, sind nicht gedeckt. Wer sein Pferd gegen dauernde Unbrauchbarkeit absichern möchte, braucht dafür den entsprechenden Zusatzbaustein. Eine Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht versichert.
Häufige Fragen
Ist der Tod durch Krankheit oder Alter im Tarif Pferd Basis versichert?
Nein. Für Tod infolge von Krankheit (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt), Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht kein Leistungsanspruch.
Sind bereits bekannte Mängel und Erkrankungen abgedeckt?
Nein. Mängel und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, sind ausgeschlossen – einschließlich unbekannter angeborener Fehlentwicklungen.
Ist die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- oder Zuchtpferd versichert?
Nur wenn Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben. Ohne diesen Baustein besteht kein Leistungsanspruch.
Zahlt die Versicherung bei einer Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen?
Nein. Für eine Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Sind Naturkatastrophen oder Kriegsereignisse abgedeckt?
Nein. Tod infolge von Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung ist ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025