In der Tier-Lebensversicherung der Uelzener werden die Beiträge regelmäßig überprüft und bei einer Veränderung von mindestens 3,5 Prozent angepasst. Erhöht sich der Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Prüfung der Beiträge:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für bestehende Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Danach wird entschieden, ob:
- die Beiträge beibehalten werden können;
- eine Anpassung vorgenommen werden muss.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Verpflichtungen aus den Verträgen dauerhaft erfüllt werden können. Des Weiteren soll die Tarifierung risikogerecht sein.
Anpassung des Beitrags:
Ergibt die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge (Bagatellgrenze), gelten folgende Regeln:
- im Falle einer Steigerung sind wir berechtigt,
- im Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet,
die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen. Wird eine Veränderung von weniger als 3,5 % der Beiträge festgestellt, werden die Beiträge nicht angepasst.
Wirksamwerden der Anpassung:
Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen. In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag gegenüberstellen.
Recht auf Sonderkündigung bei Erhöhung des Beitrags:
Erhöhen wir die Beiträge, können Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die Information über die Erhöhung des Beitrags zugegangen ist. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch, wenn der höhere Beitrag wirksam wird.
Wir haben Sie in der Mitteilung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung der Beiträge wirksam wird, zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge Ihrer Tier-Lebensversicherung werden von Zeit zu Zeit überprüft. Fällt die Prüfung so aus, dass sich der Beitrag um mindestens den festgelegten Wert verändert, kann er angepasst werden – nach oben oder nach unten. Über eine Änderung werden Sie rechtzeitig vorab informiert, und bei einer Erhöhung dürfen Sie Ihren Vertrag innerhalb der genannten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Ab welcher Veränderung wird der Beitrag angepasst?
Eine Anpassung erfolgt, wenn die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge (Bagatellgrenze) ergibt. Bei einer Veränderung von weniger als 3,5 % werden die Beiträge nicht angepasst.
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Sie wird Ihnen spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitgeteilt, wobei der alte und der neue Beitrag gegenübergestellt werden.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöhen wir die Beiträge, können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die Information über die Erhöhung zugegangen ist. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch, wenn der höhere Beitrag wirksam wird.
Begründet eine höhere Versicherungssteuer ein Sonderkündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025