Die Tier-Lebensversicherung der Uelzener endet automatisch mit Ablauf des im Versicherungsschein genannten Zeitraums, spätestens jedoch zur Hauptfälligkeit im Jahr des 22. Geburtstags des Tieres. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, was die Wartezeit bedeutet und wann der Vertrag bei Verkauf oder Leistungsfall endet.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag endet nach Ablauf des im Versicherungsschein angegebenen Zeitraums, ohne dass dies einer Kündigung bedarf.
Unabhängig davon endet der Vertrag spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat. Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 18. Geburtstag hat.
Ihr Kündigungsrecht
Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erstmalig zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres in Textform kündigen. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf jedes weiteren Monats in Textform kündigen.
Wartezeit
Ist eine Wartezeit vereinbart, bedeutet das, Sie haben frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz. Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Ändert sich der Versicherungsbeginn, beispielsweise weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Für Versicherungsfälle aufgrund von Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen, medizinische Befunden sowie Operationen innerhalb der Wartezeit besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz.
Kündigung während der Wartezeit
Wir haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt. Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden und beschränkt sich auf das erkrankte / verunfallte Tier. Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Beendigung des Vertrags aufgrund von Veräußerung des versicherten Tieres
Scheidet Ihr Tier aus Ihrem Gewahrsam dauerhaft aus, insbesondere bei Veräußerung, so endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren. Wir erstatten Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
Interessenwegfall
Bei Eintritt des Leistungsfalls (Tod / Nottötung) scheidet Ihr Tier aus dem Versicherungsvertrag nach Prüfung des Leistungsfalles durch den Versicherer aus und der Versicherungsvertrag endet.
Ist dauernde Unbrauchbarkeit versichert, scheidet Ihr Tier bereits beim Leistungsfall dauernde Unbrauchbarkeit nach Prüfung des Leistungsfalles durch den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag aus und der Versicherungsvertrag endet. Damit scheidet ein Leistungsfall (Tod / Nottötung) aus, sofern bei einem Tier, bei dem dauernde Unbrauchbarkeit versichert ist, der Leistungsfall dauernde Unbrauchbarkeit eingetreten ist.
Ist dauernde Unbrauchbarkeit versichert und tritt der Leistungsfall (Tod / Nottötung) an der mitversicherten Leibesfrucht-Versicherung ein, wird der Versicherungsvertrag fortgeführt. Der Versicherungsvertrag wird auch fortgeführt, wenn ein abhandengekommenes Tier später wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers gelangt; eine gezahlte Entschädigung ist zurückzuzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit und endet danach automatisch. Es gibt zusätzlich eine Altersgrenze für das Tier. Sie können nach dem ersten Versicherungsjahr flexibel monatlich kündigen. Während einer vereinbarten Wartezeit besteht noch kein Schutz, und Ereignisse aus dieser Phase bleiben auch später ausgeschlossen. Verkaufen oder geben Sie Ihr Tier dauerhaft ab, endet der Vertrag – zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie zurück. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag automatisch?
Der Vertrag endet nach Ablauf des im Versicherungsschein angegebenen Zeitraums ohne Kündigung, spätestens jedoch zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat. Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres des 18. Geburtstags.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können mit einer Frist von einem Monat erstmalig zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres in Textform kündigen. Danach ist eine Kündigung mit einem Monat Frist zum Ablauf jedes weiteren Monats möglich.
Was bedeutet die Wartezeit?
Bei vereinbarter Wartezeit besteht frühestens nach deren Ablauf Versicherungsschutz. Sie zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Für Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde und Operationen innerhalb der Wartezeit besteht auch nach deren Ablauf kein Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn ich mein Tier verkaufe?
Scheidet Ihr Tier dauerhaft aus Ihrem Gewahrsam aus, endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie die Veräußerung oder dauerhafte Abgabe melden. Über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlte Beiträge werden erstattet.
Wird der Vertrag bei einem wiedergefundenen Tier fortgeführt?
Ja. Gelangt ein abhandengekommenes Tier später wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers, wird der Vertrag fortgeführt; eine bereits gezahlte Entschädigung ist zurückzuzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025