In der Tier-Lebensversicherung der Uelzener sind Sie als Versicherungsnehmer und die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. als Versicherer die Vertragsparteien. Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Tier, und der gesamte Schriftwechsel erfolgt in Textform.
Vertragsparteien
- Sie: Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
- Wir: Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
- Versichertes Tier: Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
- Rechtsnachfolger: Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Schriftwechsel
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
Was bedeutet das konkret?
An dem Vertrag sind zwei Seiten beteiligt: Sie als Versicherungsnehmer und die Uelzener als Versicherer. Das versicherte Tier ist dasjenige, das im Versicherungsschein mit Namen aufgeführt ist. Übernimmt jemand anderes Ihre Rechte, gelten die gleichen Bestimmungen auch für diese Person. Für die Kommunikation zwischen beiden Seiten gilt: Mitteilungen sollten in Textform erfolgen.
Häufige Fragen
Wer sind die Vertragsparteien?
Die Vertragsparteien sind Sie als Versicherungsnehmer und die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. als Versicherer.
Welches Tier ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Gelten die Bestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
In welcher Form müssen Anzeigen und Erklärungen erfolgen?
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und der Uelzener sind in Textform abzugeben.