Die Glasversicherung der Uelzener zahlt nicht bei Schäden, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Für die folgenden Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Dabei kommt es nicht darauf an, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Ausschluss innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie durch innere Unruhen. Auch Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch innere Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Die Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Es kommt also nicht darauf an, ob andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Sind Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Substanzen versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2025