Beim Glasschutz der Uelzener gilt als Versicherungsort das im Versicherungsschein genannte Gebäude oder die dort bezeichneten Räume eines Gebäudes. Für bewegliche Sachen, sofern sie mitversichert sind, greift der Schutz nur innerhalb dieses festgelegten Versicherungsortes und nicht darüber hinaus.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Ort, der im Versicherungsschein festgelegt ist – also für die dort genannten Gebäude oder Räume. Ist zusätzlich Schutz für bewegliche Sachen vereinbart, so greift dieser nur innerhalb dieses Versicherungsortes.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt an den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden oder Räumen von Gebäuden.
Sind bewegliche Sachen auch außerhalb des Versicherungsortes geschützt?
Nein. Ist Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Woran erkennt man den genauen Versicherungsort?
Der Versicherungsort ergibt sich aus der Bezeichnung der Gebäude oder Räume im Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2025