Bei der Glasversicherung der Uelzener passt der Versicherer den Versicherungsumfang jährlich an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an, wodurch sich auch die Prämie verändert. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamts, die jeweils zum 1. Januar wirksam werden; der Versicherungsnehmer erhält bei Erhöhung ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Anpassung der Prämie
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Haftung des Versicherers und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz wird jedes Jahr an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst, sodass sich auch die Prämie erhöhen oder verringern kann. Grundlage sind die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes, die jeweils zum 1. Januar wirksam werden. Steigt die Prämie durch diese Anpassung, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen. Der Versicherer muss dabei rechtzeitig – mindestens einen Monat vor Wirksamwerden – auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann verändert sich die Prämie in der Glasversicherung?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode, und zwar entsprechend der Veränderung der Preisindizes für Verglasungsarbeiten.
Welche Indizes sind für die Anpassung maßgeblich?
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude. Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes des Statistischen Bundesamts, gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Haftung und die Prämienanpassung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Muss der Versicherer auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Die Mitteilung des Versicherers muss den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen und ihm mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2025